Darf ich mein Homeoffice einfach ins Ausland verlegen?
Den Feierabend nicht in der überfüllten Straßenbahn oder im dichten Verkehr verbringen, sondern mit einer sanften Meeresbrise den Sand unter den Füßen spüren und an einem Cocktail schlürfen. Was vor über einem Jahr noch fast undenkbar war, könnte für viele Arbeitnehmer, die aufgrund der Pandemie ins Homeoffice mussten schon bald eine regelmäßige Abwechslung zum tristen Arbeitsalltag werden.
Wenn wir eine Sache aus dem letzten Jahr gelernt haben, dann dass der Weg ins Büro eigentlich gar nicht zwingend notwendig ist. Meetings kann man einfach in Zoom verlegen, den Laptop einfach auf den Esstisch stellen und auch in Hausschuhen lässt es sich genauso gut arbeiten, wie in den neuen Pumps. Viele führen diesen Gedanken weiter und fragen sich, ob man sein ‘Homeoffice’ eigentlich auch ins Ausland verlegen kann. Für einen kurzen Tapentwechsel ein paar Tage oder Wochen an einen Ort fliegen, den man eigentlich nur mit Urlaub in Verbindung bringt und einfach dort seine gewohnte Arbeit erledigen. Doch ist das überhaupt so einfach? Darf ich das? Und wie lange kann ich dort bleiben? Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Muss ich meinen Arbeitgeber fragen?
Für eine Workation gibt es noch keine richtige Definition im deutschen Recht. Wichtig ist daher nur, dass man seinen Auslandsaufenthalt mit seinem Arbeitgeber vorher abklärt, denn der muss auf jeden Fall damit einverstanden sein. Eventuell bietet sich auch ein Gespräch mit dem Betriebsrat an, bei dem die Rahmenbedingungen geklärt werden sollten, wie der Länge der Workation oder der Absicherung, dass man trotz der Umstellung keine Verminderung der Produktivität gibt oder der Erreichbarkeit.
Ändert sich etwas an meiner Sozialversicherung und Unfallversicherung?
Durch eine kurzfristige Workation im Ausland, gelten für einen in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer weiterhin das bisherige Sozialversicherungsrecht. Was man aber beachten sollte, ist die Absicherung durch die betriebliche Unfallversicherung, denn es kann durchaus der Fall sein, dass die Berufsgenossenschaften bei einem Unfall im Ausland nicht zahlen, wenn man sich bei der Arbeit verletzt.
Außerdem ist es ratsam, sich vor seiner Workation mit seiner Haftpflichtversicherung in Verbindung zu setzen und sie auf ihre Gültigkeit im Ausland zu überprüfen. Das Gleiche gilt auch für die Krankenversicherung, die man für den bestimmten Zeitraum eventuell aufstocken sollte, damit im Ernstfall auch Krankentransporte zurück nach Hause übernommen werden.
Wie lange darf meine Workation sein?
Eine wichtige Frage, die sich viele stellen ist, ob man für die Zeit im Ausland im jeweiligen Land auch Steuern zahlen muss. Wenn man länger als ein halbes Jahr, also 183 Tage im Ausland bleibt muss man tatsächlich in diesem Land Steuern zahlen. Diese Regelung gilt dann ab dem 184. Tag. Trotzdem sollte man sich vor Abreise aber noch über die jeweiligen Regelungen informieren, denn manchmal gilt die Anzahl der gearbeiteten Tage und manchmal die Tagen, an denen man in diesem Land anwesend ist. Durch diese Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern wird dann berechnet, ob und wann Steuern für den Aufenthalt fällig sind.
Bleibt man jedoch nur für wenige Tage oder Wochen muss man sich um dieses Thema keine Sorgen machen.
Macht es einen Unterschied, ob ich in der EU bleibe, oder außerhalb der EU bin?
Wer für ein paar Tage oder Wochen in einem EU Land seine Workation verbringen möchte hat dabei recht wenig zu beachten, denn innerhalb der EU gilt dabei das Recht auf Freizügigkeit. Überschreitet man mit seinem Aufenthalt jedoch die Länge von drei Monate muss man in die jeweiligen Sozialversicherungen einzahlen, denn dann verbringt man einen ‘wesentlichen Teil’ seines Kalenderjahres im Ausland.
Wer seine Workation aber lieber außerhalb der EU verbringen möchte, wie etwa den beliebten Reisezielen Bali oder Thailand sollte sich vorher bei den jeweiligen Botschaften oder Konsulaten um Aufenthalts – und Arbeitsgenehmigungen kümmern.